Ab dem Jahr 2015 kommt es in der Slowakei zu folgenden wesentlichen Änderungen bei den Abschreibungen:
1.Abschreibung von Gebäüden, die nicht der Produktion dienen, dh i.w. Verwaltungs-und Wohngebäude, Hotels, Schul- und Kulturgebäude
und dergleichen:
Die Abschreibungsdauer für derartige Gebäude verdoppelt sich von 20 auf 40 Jahre+
2.Die beschleunigte Abschreibung für Gebäude wird gestrichen
3.Einführung einer Obergrenze für Abschreibung
und Leasing von Luxus-PKW mit Anschaffungskosten über 48.000Euro sofern die Steuerbemessungsgrundlage niedriger ist als die Abschreibungen welche sich bei Anwendung der limitierten Abschrteibung ergeben.
Vereinfacht ausgedrückt,
kommt es zu einer Reduzierung der Abschreibung auf 12.000Euro pro Jahr und Luxux PKW, wenn die Körperschafsteuer- oder Einkommensteuerbemessungsgrundlage nicht mindestens 12.000Euro pro Luxus-PKW beträgt
Eine ähnliche Limitierung
kommt auch bei Operativleasing von PKW zur Anwendung