Die slowakische Regierung plant einige wesentliche Änderungen, welche Ausschüttungen slowakischer Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften betreffen:
Es ist angedacht, die Krankenversicherungspflicht von Dividenden und Ausschüttungen
von derzeit 14% zu streichen und dafür eine Kapitalertragssteuer auf Dividenden slowakischer Kapitalgesellschaften inclusive Gewinnanteile von Kommanditisten einzuführen.
Das Recht, Dividenden zu besteuern wird im Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich-Slowakei grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zugewiesen
Das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Slowakei sieht unter anderem bei Dividenden das Recht des Quellenstaates vor, eine Abzugsteuer von bis zu 10% einzuheben.
Kurzanalyse unter Ausschluss sämtlicher Haftung(bei Fragen vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin):
bei Ausschüttungen aus einer slowakischen sro an einen Anteilsinhaber mit steuerlichem Wohnsitz in Österreich würde
soferne die steuerlichen Pläne der Regierung umgesetzt werden grundsätzlich folgendes gelten: Abzugsteuer 7% in der Slowakei und Anrechnung auf die österreichische 27%ige Dividendensteuer
bei Ausschüttungen aus einer slowakischen
KS an einen Kommanditisten mit steuerlichem Wohnsitz in Österreich würde soferne die steuerlichen Pläne der Regierung umgesetzt werden grundsätzlich folgendes gelten: Abzugsteuer 7% in der Slowakei und mangels Qualifikation
der Ausschüttung in Österreich als Dividenden keine Anrechnung in Österreich. Anmerkung: die Qualifikation der Gewinnanteile von Kommanditisten in Österreich hängt von diversen Kriterien ab, die den Rahmen dieser Kurzanalyse sprengen