Vorabinformation des BMF
Sonderregelungen betreffend Coronavirus
Gehäuft auftretende Infektionen mit dem SARS-CoV-_-Virus („____ neuartiges
Coronavirus“)
sowie damit einhergehende angeordnete behördliche Maßnahmen wie
häusliche Quarantäne sowie die Schließung von Bildungseinrichtungen, Absage von
Veranstaltungen und generell die Einschränkung des
täglichen Lebens können dazu führen,
dass es – beginnend mit Mitte März ____ – zu Liquiditätsengpässen und
Zahlungsverzögerungen kommen kann.
Voraussetzung für
die Anwendung der unten angeführten Maßnahmen ist in allen Fällen,
dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er von einem Liquiditätsengpass
betroffen ist, der konkret auf eine SARS-CoV-_-Virus-Infektion
zurückzuführen ist. Dazu
zählen zB außergewöhnlich hohe Stornierungen von Hotelreservierungen, Ausfall von Sportund
Kulturveranstaltungen aufgrund behördlicher Verbote, Ausfall oder Beeinträchtigung
von Lieferketten oder Ertragseinbußen durch Änderung des Konsumverhaltens. Für die
Glaubhaftmachung kann unbürokratisch der unter Punkt < angeführte Text verwendet
werden.
Sämtliche
Anträge, die die unten angeführten Maßnahmen betreffen, sind sofort zu
bearbeiten.
_. Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für ! !
Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für können gemäß § _( Abs. _
EStG _,__ herabgesetzt
oder mit Null Euro festgesetzt werden (Punkt _._). Darüber
hinausgehend kommt eine gänzliche oder teilweise Nichtfestsetzung von Einkommen- oder
Körperschaftsteuervorauszahlungen für
gemäß § 3 Abs. _ lit. a BAO in Betracht
(Punkt _. ).
_._. Herabsetzung von
Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen
(§ %& Abs. % und & EStG _)**)
Steuerpflichtige, die von einer durch das SARS-CoV- -Virus bedingten Ertragseinbuße
betroffen
sind, können bis :_._. einen Antrag auf Herabsetzung
von Einkommenoder
Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr ! ! stellen. In diesem
Antrag hat der Steuerpflichtige die voraussichtliche Minderung der Bemessungsgrundlage
auf Grund
der konkreten Betroffenheit glaubhaft zu machen. Der Antrag kann in
FinanzOnline gestellt werden. Für Steuerpflichtige, die FinanzOnline nicht verwenden, wird
ein Musterformular zur Verfügung gestellt.
Das Finanzamt hat die Vorauszahlungen für entsprechend zu reduzieren. Ergibt sich für
das Kalenderjahr
voraussichtlich keine Steuervorschreibung, hat das Finanzamt die
Vorauszahlungen für das Kalenderjahr
mit Null Euro festzusetzen. Derartige Anträge
sind sofort zu erledigen.
_. . Nichtfestsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen
(§ %& Abs. % EStG _)**
iVm § !1 Abs. _ lit. a BAO)
Sofern die Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das
Kalenderjahr
gemäß Punkt _._ nicht ohnedies mit Null Euro erfolgt, ist die
Vorauszahlung auf jenen Betrag herabzusetzen, der sich für das Kalenderjahr
voraussichtlich ergeben wird.
Wird der Steuerpflichtige von den Folgen des durch das SARS-CoV- -Virus ausgelösten
Notstandes liquiditätsmäßig derart betroffen, dass er die Vorauszahlung in
der gemäß § _(
Abs. _ EStG _,__ festzusetzenden Höhe nicht bezahlen kann, kann er bei seinem Finanzamt
anregen, die Einkommensteuer- oder die Körperschaftsteuervorauszahlungen für das
Kalenderjahr
zur Gänze nicht festzusetzen oder die Festsetzung auf einen Betrag zu
beschränken, der niedriger ist, als die voraussichtliche
Jahressteuer .
Das Finanzamt hat den Betrag der Einkommensteuer- oder der
Körperschaftsteuervorauszahlung gemäß §
3 Abs. _ lit. a BAO dementsprechend mit
einem niedrigeren Betrag oder mit Null Euro festzusetzen. Voraussetzung ist, dass der
Steuerpflichtige die konkrete Betroffenheit von den Folgen des durch das SARS-CoV-
-
Virus ausgelösten liquiditätsmäßigen Notstandes glaubhaft macht. Derartige Anregungen
sind sofort zu erledigen.
_.3. Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen
(§ !& iVm
§ !1 Abs. _ lit. a BAO).
Das Finanzamt hat von einer Festsetzung gemäß § 3 Abs. _ lit. a BAO von Amts wegen
Abstand zu nehmen, wenn
aus der Herabsetzung oder dem Wegfall der Vorauszahlungen bei
der (nach Ablauf des Jahres erfolgenden) Veranlagung der
Einkommen- oder
Körperschaftsteuer für Nachforderungszinsen
resultieren.
. Abgabeneinhebung
._. Stundung und Entrichtung in Raten
Der Steuerpflichtige kann bei seinem Finanzamt beantragen, das Datum der Entrichtung
einer Abgabe
hinauszuschieben (Stundung) oder deren Entrichtung in Raten zu gewähren
(§ _
Abs. _ BAO). Im Antrag ist die konkrete Betroffenheit des Steuerpflichtigen glaubhaft
zu machen.
Das Finanzamt hat bei der Erledigung des Antrags im Rahmen der Ermessensübung auf die
besondere Situation, die im Einzelfall
durch das Auftreten des SARS-CoV- -Virus entstanden
ist, entsprechend Bedacht zu nehmen. Der Antrag ist sofort zu bearbeiten.
. . Stundungszinsen
Der Steuerpflichtige
kann bei seinem Finanzamt (zB im Antrag auf Stundung oder
Ratenzahlung) anregen, von der Festsetzung der nach § _
Abs. BAO anfallenden
Stundungszinsen abzusehen. Die konkrete Betroffenheit des Steuerpflichtigen ist glaubhaft
zu machen.
Liegt diese vor, hat das Finanzamt der Anregung zu entsprechen und
gemäß § 3 Abs. _
lit. a BAO die Stundungszinsen auf einen Betrag bis zu Null Euro herabzusetzen. Die
Anregung ist gleichzeitig mit der Erledigung
des Antrags auf Stundung oder Ratenzahlung zu
bearbeiten.
.3. Säumniszuschläge
Der Steuerpflichtige kann bei seinem Finanzamt beantragen, einen verhängten
Säumniszuschlag
gemäß § __ Abs. _ BAO herabzusetzen oder nicht festzusetzen. Im Antrag
ist die konkrete Betroffenheit des Steuerpflichtigen glaubhaft zu machen.
Das Finanzamt hat bei der Erledigung
des Antrags des Steuerpflichtigen auf Herabsetzung
bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § __ Abs. _ BAO davon auszugehen,
dass kein grobes Verschulden an der Säumnis vorliegt,
wenn die konkrete Betroffenheit vom
Steuerpflichtigen glaubhaft gemacht wurde.
3. Glaubhaftmachung
Liegt auf Grund der SARS-CoV-
-Virus-Infektion eine Ertragseinbuße vor, die sich auf die
Höhe der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr
auswirkt
und/oder liegt ein dadurch verursachter Liquidationsengpass vor, kann die
Glaubhaftmachung folgendermaßen erfolgen:
3._. Herabsetzung von Vorauszahlungen (Textbaustein)
Ich bin in meiner
betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der der
SARS-CoV-_-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt, dass die bisherige Festsetzung von
Vorauszahlungen für das Kalenderjahr ____ zu hoch
ist. Ich habe die Auswirkungen der SARSCoV-
_-Virus-Infektion auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage für ____ sorgfältig
abgeschätzt und beantrage …..
3. . Abgabeneinhebung
(Textbaustein)
Ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der der
SARS-CoV-_-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen Liquiditätsengpass, der für mich einen
Notstand darstellt. Ich beantrage daher ……