Steuerberatung Baltikum Estland Lettland Litauen
Feith/Majak-Knöbl erschienen in SWI Steuer und Wirtschaft International Oktober 2012 Linde
Verlag
Unternehmerfreundlicher Steuerstandort Baltikum
The three Baltic
states Estonia, Latvia, and Lithuania offer favourable tax systems as well as low tax rates for foreign investors. What makes Estonia especially attractive is the zero percent corporate income tax on retained earnings. Special tax rates for small companies
offered by Latvia(9%) and Lithuania(5%) also attract interest. Nevertheless, their public debt remains on relatively low levels.
1.Überblick
Estland , Lettland und Litauen verfügen
gemeinsam über eine Landfläche von ca 170.000km2 und 7Mio Einwohner. Alle drei baltischen Staaten haben die Wirtschaftskrise gut verkraftet und sind in 2011 mit BIP Zuwachsraten von über 5 Prozent wieder auf Wachstumskurs.
Estland
hat 2011 den Euro eingeführt, die Währungen in Lettland und Litauen sind an den Euro gebunden. Seit kurzem ist auch die Inflation in allen drei Ländern zum EU Durchschnitt gesunken. Die niedrigste Staatsverschuldung in der EU von 6,7% des BIP
verbunden mit einem Budgetüberschuss und niedrige Steuern sind offenbar keine Gegensätze wie Estland zeigt. Die beiden anderen baltischen Staaten sind aber wie Österreich auch auf Budgetkonsolidierungskurs, um das Budgetdefizit auf 3% des BIP
zu senken und die Staatsverschuldung bei ca 40% des BIP zu halten. Trotzdem offerieren auch Lettland und Litauen attraktive Steuersysteme für Investoren und Unternehmer mit einer Abgabenquote von nur 28-29%.
2.Estland
2.1.Körperschaftsteuer
Auf thesaurierte Gewinne fällt in Estland gar keine Körperschaftsteuer an.
Lediglich ausgeschüttete Gewinne oder nicht
dem Unternehmenszweck dienende Ausgaben, wie z.b. Geschenke, Spenden, Repräsentationsausgaben sowie Vorteilsgewährungen unterliegen der Körperschaftsteuer mit einem Satz von 21%. Die Übertragung von Aktiven an die Muttergesellschaft wird
auch als Ausschüttung gewertet und löst Körperschaftsteuer aus.
2.2.Einkommensteuer
Unbeschränkt Steuerpflichtige unterliegen der Einkommensteuer mit ihrem Welteinkommen.
Steuerpflichtige Einkünfte umfassen insbesondere:
-Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit
- Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit
- Zinsen und Einkünfte aus Lizenzen
- Einkünfte
aus Vermietung
-Veräußerungsgewinne
Dividenden unterliegen nicht der Einkommensteuer, sofern sie aus versteuerten Gewinnen ein estländischen oder ausländischen Gesellschaften stammen
Beschränkt Steuerpflichtige unterliegen der Einkommensteuer nur mit ihren Einkünften aus estländischen Quellen.
Der Einkommensteuersatz beträgt 21% flat rate.
Estland hat Doppelbesteuerungsabkommen
mit 48 Staaten abgeschlossen.
2.3.Umsatzsteuer
Der allgemeine Umsatzsteuersatz liegt bei 20%, der reduzierte Steuersatz, welcher z.b. auf Bücher und Medikamente Anwendung
findet, beträgt 9%.
Registrierungspflicht besteht ab einem Jahresumsatz von ca 16.000 Eur.
2.4.Grundsteuer
Der Grundsteuersatz liegt bei 0,1 bis 2,5% des Steuerwertes(ausgenommen Gebäude)
3.Lettland
3.1. Körperschaftsteuer
Lettland offeriert mit 15% den niedrigsten effektiven Körperschaftsteuersatz
in der EU. Mikrounternehmen mit einem Jahresumsatz von unter ca 100.000Eur, max 5 Arbeitnehmern und natürlichen Personen als Gesellschafter unterliegen einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 9%.
Außerdem
bestehen spezielle Steuerrabatte von 80-100% in zwei Sonderzonen und zwei Free Ports.
Unterkapitalisierungsvorschriften finden Anwendung.
Es gibt die Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung.
Verlustvorträge sind zeitlich
mit 8 Jahren begrenzt und innerhalb der Unternehmensgruppe transferierbar , Verlustrückträge sind nicht möglich.
3.2.Einkommensteuer
Unbeschränkt Steuerpflichtige
unterliegen der Einkommensteuer mit ihrem Welteinkommen. Es kommen je nach Einkunftsart unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung:
Genereller Steuersatz 25% flat rate, insbesondere auf:
-Einkünfte
aus unselbständiger Tätigkeit
- Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit
Spezieller Steuersatz von 10% insbesondere auf:
- Zinsen und Einkünfte aus Lizenzen
- Einkünfte aus Vermietung
Spezieller Steuersatz von 15% auf
-Veräußerungsgewinne
Beschränkt Steuerpflichtige unterliegen der Einkommensteuer nur mit ihren Einkünften aus lettischen Quellen.
Lettland hat Doppelbesteuerungsabkommen mit 50 Staaten abgeschlossen.
3.3.Umsatzsteuer, Grundsteuer
Der allgemeine Umsatzsteuersatz ist 22%, der reduzierte Steuersatz, welcher z.b.
auf Medikamente und Energielieferungen an Private anfällt, beträgt 12%.
Registrierungspflicht besteht ab einem Jahresumsatz von ca 50.000Eur.
3.4.Grundsteuer
Der
Grundsteuersatz liegt bei 0,2 bis 1,5% des Steuerwertes von Grundstücken und Gebäuden
4.Litauen
4.1.Körperschaftsteuer
Litauen wendet einen allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 15% an. Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von unter ca 290.000Eur und maximal 10 Arbeitnehmern unterliegen einem reduzierten Körperschaftsteuersatz
von 5%.
Außerdem bestehen spezielle Steuerrabatte von 100% auf die Dauer von 6 Jahren und 50% für die nachfolgenden 10 Jahre im Zusammenhang mit Investitionen von mindestens 1 Million Eur in zwei Sonderzonen.
Unterkapitalisierungsvorschriften
finden Anwendung bei einer debt equity ratio über 1:4.
Es gibt die Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung für bestimmte Abschreibungsgruppen.
Empfangene Dividenden unterliegen einer Körperschaftsteuer von 15% soferne
diese nicht aus qualifizierten Beteiligungen stammen(mindestens 10% Beteiligung für mindestens 12 Monate)
Verlustvorträge sind grundsätzlich zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, Verlustrückträge sind nicht möglich. Verluste
aus dem Transfer von Wertpapieren und Finanzinstrumenten sin nur 5 Jahre vortragsfähig.
4.2.Einkommensteuer
Unbeschränkt Steuerpflichtige
unterliegen der Einkommensteuer mit ihrem Welteinkommen.
Steuerpflichtige Einkünfte umfassen im Wesentlichen:
-Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit
- Gewinne aus unternehmerischer
Tätigkeit
- Zinsen
-Veräußerungsgewinne
-Dividenden
Der genereller Steuersatz beträgt 15% flat rate, Dividenden werden mit 20% besteuert
Beschränkt Steuerpflichtige unterliegen
der Einkommensteuer nur mit ihren Einkünften aus litauischen Quellen.
Litauen hat Doppelbesteuerungsabkommen mit 48 Staaten abgeschlossen.
4.3.Umsatzsteuer, Grundsteuer
Der allgemeine Umsatzsteuersatz ist 21%, der reduzierte Steuersatz, welcher z.b. auf Energielieferungen an Private und Bücher anfällt, beträgt 9%. Medikamente unterliegen einem Steuersatz von 5%.
Registrierungspflicht besteht
ab einem Jahresumsatz von ca 45.000Eur.
4.4.Grundsteuer
Der Grundsteuersatz liegt bei 1,5% des Steuerwertes von Grundstücken und 0.3 -1% von Gebäuden.
Steuersätze auf einen Blick
Tax | ESTONIA | LATVIA | LITHUANIA |
Körperschaftsteuer | 0% auf thesaurierte Gewinne, 21% auf verteilte Gewinne | 15%, Mikrogesellschaften 9% | 15%, kleine Unternehmen
5% |
Einkommensteuer | 21% | Allgemeiner Satz 25% | Allgemeiner Satz 15%, Dividenden
20% |
Mehrwertsteuer | 20%, ermäßigter Satz 9% | 22%, ermäßigter Satz 12% | 21%, ermäßigte Sätze 9%, 5% |
Mag Dr Peter Feith ist österreichischer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit spezieller Ausrichtung auf
internationales Steuerrecht in Bezug auf die Slowakei und die baltischen Staaten. Er verfügt darüber hinaus über die slowakische Wirtschaftsprüferlizenz. Er ist geschäftsführender Gesellschafter von Wirtschaftstreuhandgesellschaften
in Österreich und der Slowakei.
Maie Majak-Knöbl, MBA, ist Managerin bei einer baltischen Wirtschaftstreuhand Unternehmensgruppe mit Repräsentanz in allen Baltischen Staaten.