ab dem Geschäftsjahr 2015 sind Aufwendungen für Beratungsleistungen, Buchhaltungsleistungen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung nur mehr steuerlich abzugsfähig, wenn sie bis zum 31.12. des laufenden Jahres
auch bezahlt wurden.
Fakturierte aber vom Klienten nicht bezahlte Beratungsleistungen werden ab dem Geschäftsjahr 2015 steuerlich den Gewinn hinzugerechnet.
Ab dem Jahr 2015 kommt es in der Slowakei zu folgenden wesentlichen Änderungen bei den Abschreibungen:
1.Abschreibung von Gebäüden, die nicht der Produktion dienen, dh i.w. Verwaltungs-und Wohngebäude, Hotels, Schul- und Kulturgebäude und dergleichen:
Die Abschreibungsdauer für derartige Gebäude verdoppelt sich von 20 auf 40 Jahre+
2.Die beschleunigte Abschreibung für Gebäude wird gestrichen
3.Einführung einer Obergrenze für Abschreibung und Leasing von Luxus-PKW mit Anschaffungskosten über 48.000Euro sofern die Steuerbemessungsgrundlage niedriger ist als die Abschreibungen welche sich bei Anwendung der limitierten Abschrteibung ergeben.
Vereinfacht ausgedrückt, kommt es zu einer Reduzierung der Abschreibung auf 12.000Euro pro Jahr und Luxux PKW, wenn die Körperschafsteuer- oder Einkommensteuerbemessungsgrundlage nicht mindestens 12.000Euro pro Luxus-PKW beträgt
Eine ähnliche Limitierung kommt auch bei Operativleasing von PKW zur Anwendung
Folgende wesentliche Änderungen sind bei der Personalentsendung 2015 jedenfalls zu beachten:
1. Der Beschäftiger und nicht wie bisher der Entsender wird aus österreichischer Sicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber betrachtet
2.Aus slowakischer Sicht ist nunmehr der Beschäftiger und nicht der Arbeitgeber verpflichtet, Diäten auszuzahlen
Jedenfalls empfehlen wir, eine Beratung diesbezüglich in Anspruch zu nehmen!
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Chcel by som sa opýtať ohľadom kapitálových dani v Rakúsku. Mam ...
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dobry den, potrebovala by som vyhotovit v pisomnej forme rocne DP...